Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Medialyte – Medienmanagement & Marketing

Stand: 01.01.2026

§ 1 Geltungsbereich & Zielgruppe

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Medialyte Medienmanagement & Marketing (nachfolgend „Agentur“ genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“ genannt).

Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Der Vertrag kommt zustande, indem die Agentur dem Kunden einen Vertrag zusendet und der Kunde diesen unterschrieben (digital oder postalisch) an die Agentur zurücksendet.

Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

§ 3 Leistungsumfang

Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Der Fokus der Agentur liegt auf individuellen Lösungen zur Verbesserung, Verwaltung und Vermehrung von Kundenbeziehungen (z. B. Websites, CRM-Integrationen, Funnels, Automatisierungen).

Drittanbieter/Ads: Soweit die Agentur Werbeanzeigen (z. B. Meta Ads, Google Ads) betreut, schuldet die Agentur die reine Betreuungsleistung (Setup, Optimierung). Das Werbebudget ist nicht im Honorar enthalten und wird vom Kunden direkt an den Plattformbetreiber gezahlt.

Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Leistungen qualifizierter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten, Zugänge, Informationen und Inhalte (Texte, Bilder, Logos) zeitnah und in digital verwertbarer Form zur Verfügung zu stellen.

Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, ist die Agentur berechtigt, dem Kunden die Erstellung der fehlenden Inhalte (z. B. Copywriting, Bildersuche) gesondert anzubieten und nach Annahme gegen Aufpreis in Rechnung zu stellen.

Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten der Agentur und können vereinbarte Zeitpläne verschieben.

§ 5 Abnahme & Gewährleistung (Projektgeschäft)

Nach Fertigstellung von Werkleistungen (z. B. Website, Setup einer Softwarelösung) legt die Agentur dem Kunden das Ergebnis zur Abnahme vor oder schaltet es online.

Der Kunde hat 10 Tage Zeit, das Ergebnis zu prüfen.

Abnahmefiktion: Meldet der Kunde innerhalb dieser 10-Tages-Frist keine wesentlichen Mängel in Textform, gilt das Werk als abgenommen. Ebenso gilt das Werk als abgenommen, sobald der Kunde es operativ nutzt (z. B. Live-Schaltung der Website, Nutzung des CRM-Systems für echte Kundendaten).

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 6 Vergütung & Zahlungsbedingungen

Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Einmalige Leistungen: Für einmalige Projekterstellungen (Festpreis) ist die Vergütung nach Rechnungsstellung sofort fällig, sofern im Vertrag kein Zahlungsplan (z. B. 50 % Anzahlung / 50 % Schlussrate) vereinbart wurde.

Laufende Betreuung (Abo-Modell): Vergütungen für laufende Wartungs-, Hosting- oder Betreuungsverträge sind, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus fällig.

§ 7 Laufzeit & Kündigung (Dauerschuldverhältnisse)

Für Verträge über laufende Leistungen (z. B. Wartungspakete, Social-Media-Betreuung) gilt die im Vertrag vereinbarte Mindestlaufzeit.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 4 Wochen in Verzug ist.

§ 8 Nutzungsrechte & „Buy-out“

Einfaches Nutzungsrecht (Standard): Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den von der Agentur erstellten Werken (Websites, Grafiken, Texte, Automations-Setups) ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Das Urheberrecht und die weitergehenden Verwertungsrechte verbleiben bei der Agentur.

Buy-out (Ausschließliches Nutzungsrecht): Wünscht der Kunde das ausschließliche, uneingeschränkte Nutzungsrecht (z. B. um sich aus einem Abo-Modell herauszulösen oder die Software/das Design unabhängig von der Agentur weiterzuentwickeln/zu veräußern), kann dieses gegen eine gesonderte „Buy-out“-Gebühr erworben werden. Die Höhe der Gebühr wird individuell vereinbart. Erst mit Zahlung dieser Gebühr gehen die ausschließlichen Rechte auf den Kunden über.

Referenznutzung: Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erstellten Leistungen sowie dessen Namen und Logo als Referenz auf der eigenen Website und in Präsentationen zu verwenden.

§ 9 Haftung

Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für die wettbewerbs-, marken- und urheberrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Agentur nicht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Inhalte rechtlich (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung) prüfen zu lassen.

Die Agentur haftet nicht für Datenverluste oder Fehler, die durch Updates von Drittanbieter-Plattformen (z. B. WordPress, CRM-Tools, Social Media Plattformen) entstehen, sofern diese nicht grob fahrlässig durch die Agentur verursacht wurden.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Agentur (Hamburg), sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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